LANDESPOLIZEIKOMMANDO für KÄRNTEN
SPK Klagenfurt/aW. – Verkehrsinspektion
9020 Klagenfurt/Wörthersee, Morogasse 33H
Tel. (+43) 059133 25 88 133
Betreff: Strafen in Slowenien
Info nach Rücksprache mit slowenischen Behörden:
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet: bis 10 km/h 80.-- Euro
11-20 km/h 250.-- Euro sowie 3 Strafpunkte
21-30 km/h 500.-- Euro sowie 5 Strafpunkte und über 30 km/h 1000.-- Euro
sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).
über 1,50 Promille Strafe in entsprechender Höhe sowie 18 Strafpunkte (FS-Entzug, Gerichtsverfahren) - der FS muss neu gemacht werden
Nichtmitführen eines Reisedokumentes: Mindeststrafe 500.-- Euro.
Fehlen der Autobahnvignette: Mindeststrafe 300.-- Euro.
Wird die Verwaltungsstrafe sofort oder innerhalb von 17 Tagen (9 Tage Einspruchsfrist und 8 Tage Zahlungsziel) bezahlt wird eine Nachlass von 50 % gewährt. Werden Übertretungen vor dem Gericht abgehandelt, wird kein Strafnachlass gewährt.
Die Polizeibeamten haben das Recht, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Dokumente, bis zur Bezahlung des Strafbetrages, sicherzustellen.
Ob auch die Bediensteten der slow. Autobahnverwaltung das Recht zur Sicherstellung von Fahrzeugen, Wertgegenständen oder Dokumenten haben, ist nicht bekannt.