Liebe Hänge- u.
Paragleiterpiloten,
aus gegebenen Anlass
richtet sich die Austrocontrol Klagenfurt an uns mit dem Hinweis: „ …dass in freigabepflichtige Lufträume ohne
Freigabe nicht eingeflogen werden darf – nicht nur weil es verboten, sondern
auch gefährlich ist. Ein Einfliegen in
freigabepflichtige Lufträume ist nur nach Erhalt einer Freigabe erlaubt.
Grundsätzlich ist es für die Flugsicherung problematisch, solche Freigaben an
Luftraumnutzer wie uns zu erteilen, da wir weder zu Flugfunk verpflichtet, noch
auf dem Rader sichtbar sind (das wäre nur mit Transponder
möglich).