Donnerstag, 18. Mai 2017

Luftraumverletzung!

Liebe Hänge- u. Paragleiterpiloten,

aus gegebenen Anlass richtet sich die Austrocontrol Klagenfurt an uns mit dem Hinweis: „ …dass in freigabepflichtige Lufträume ohne Freigabe nicht eingeflogen werden darf – nicht nur weil es verboten, sondern auch gefährlich ist. Ein Einfliegen in freigabepflichtige Lufträume ist nur nach Erhalt einer Freigabe erlaubt. Grundsätzlich ist es für die Flugsicherung problematisch, solche Freigaben an Luftraumnutzer wie uns zu erteilen, da wir weder zu Flugfunk verpflichtet, noch auf dem Rader sichtbar sind (das wäre nur mit Transponder möglich).


Zur Erinnerung: Rechtlich dürfen wir uns in den Lufträumen G und E bewegen.

  Glück ab gut Land